Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Nadine Preiß – Tierbetreuung & Ernährung (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden Kunde genannt). Sie umfassen die Bereiche Mobile Tierbetreuung (Hausbesuche), Gassi-Service und Ernährungsberatung.
1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen – das Aufnahmeblatt, das schriftliche Angebot oder der Gassi-Service-Vertrag – von diesen Bedingungen abweichen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall müssen vor Auftragserteilung schriftlich durch die Auftragnehmerin bestätigt werden.
1.3 Diese Bedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.nadine-preiss.de/agb einsehbar und abrufbar. Der Kunde bestätigt vor Vertragsschluss durch aktive Zustimmung, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Ein Ausdruck oder Download ist über die genannte Website jederzeit möglich.
1.4 Der Vertrag wird einmalig geschlossen und gilt dann für alle weiteren Betreuungsaufträge, soweit nichts anderes vereinbart wird.
- Vertragsgegenstand und Leistungsort
2.1 Leistungsort Tierbetreuung und Gassi-Service: Gegenstand des Vertrages ist die Pflege und Betreuung der Tiere des Kunden in dessen Wohnung, Haus oder Umgebung. Grundsätzlich wird das Tier im Haushalt des Kunden betreut.
2.2 Leistungsort Ernährungsberatung: Die Beratungsleistung erfolgt nach Absprache digital (Telefon, Video-Call) oder gegebenenfalls vor Ort. Die Leistung umfasst die Erstellung von Ernährungsplänen, Analysen sowie die Besprechungstermine laut individuellem Angebot.
2.3 Leistungsumfang: Die Betreuungs- oder Beratungsdienstleistung umfasst eine sachkundige, sorgfältige, liebevolle und gewissenhafte Versorgung mit den vereinbarten Aufgaben im vereinbarten Zeitraum.
2.4 Medikamentengabe und Wundversorgung: Die Auftragnehmerin verabreicht Medikamente und führt Wundversorgungen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anweisung des Kunden oder des behandelnden Tierarztes durch. Art, Dosierung und Zeitpunkt der Verabreichung werden im Tier-Steckbrief festgehalten. Eine eigenständige Diagnose oder Behandlung durch die Auftragnehmerin erfolgt nicht; die Leistung beschränkt sich auf die Ausführung der tierärztlichen Anordnung. Für Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben des Kunden zu Medikation, Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen haftet die Auftragnehmerin nicht. Diese Leistungen sind kostenpflichtig; es gelten die Preise nach Ziffer 5.6.
- Zusicherungen und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Angebots, der Auftragsbestätigung oder des Hauptvertrages, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Tieres ist und dass alle von ihm gemachten Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen.
3.2 Der Kunde sichert zu, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
3.3 Der Kunde sichert zu, dass eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung für das Tier besteht. Ein Versicherungsnachweis ist auf Wunsch vorzulegen. Für jedes Tier ist der Impfpass – soweit vorhanden – vorzulegen und für die Dauer der Betreuung zu überlassen.
3.4 Der Kunde erlaubt die Benutzung der für die Betreuung notwendigen Gebrauchsgegenstände und stellt Futter sowie notwendiges Material in ausreichender Menge zur Verfügung. Nach Absprache kann alternativ ein Einkauf durch die Auftragnehmerin erfolgen; die Abrechnung richtet sich nach Ziffer 5.6.
3.5 Spezifisch Ernährungsberatung: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ernährungsberatung keine tierärztliche Diagnose und Behandlung ersetzt. Er stellt alle relevanten tierärztlichen Befunde und Gesundheitsdaten für die Erstellung des Ernährungsplans zur Verfügung.
- Schlüssel und Zugang
4.1 Der Kunde händigt der Auftragnehmerin die für die Durchführung des Auftrags benötigten Schlüssel aus oder stellt sie in anderer Form zur Verfügung.
4.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und nur nach vorheriger Absprache an Dritte auszuhändigen.
4.3 Haustüren und Fenster werden ordentlich geschlossen und verschlossen, um unerlaubten Zugang oder ein Entlaufen zu verhindern, unter Berücksichtigung der vom Kunden vorgegebenen Maßgaben.
4.4 Alle Wertsachen des Kunden werden so sicher verwahrt, dass der Auftragnehmerin kein schuldhaftes Entwenden oder Beschädigen vorgeworfen werden kann.
- Kosten und Zahlungsmodalitäten
5.1 Der Kunde erhält vor Leistungsbeginn ein schriftliches Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen und Preise einzeln ausgewiesen sind. Das Angebot ist wesentlicher Vertragsbestandteil und maßgeblich für die Abrechnung. Die Rechnung wird ebenfalls im Voraus erstellt.
5.2 Die Rechnungslegung erfolgt über den schriftlich beauftragten Gesamtzeitraum. Verlängerungstage sind kostenpflichtig.
5.3 Das Honorar für Tierbetreuung und Ernährungsberatung ist mit Erhalt der Rechnung im Voraus, sofort und ohne Abzug zu entrichten.
5.4 Gassi-Service: Die Abrechnung erfolgt ebenfalls im Voraus. Bei Abo-Modellen ist die Monatspauschale spätestens am ersten Werktag des laufenden Monats zu entrichten. Bei unregelmäßigen Buchungen ist das Honorar mit Erhalt der Rechnung sofort im Voraus zu entrichten. „Sofort“ bedeutet in allen Fällen innerhalb einer Kalenderwoche.
5.5 Verzug: Wird eine Rechnung über Tierbetreuung nicht fristgerecht beglichen, behält sich die Auftragnehmerin vor, den Schlüssel einzubehalten, bis das Honorar entrichtet wurde. Bei Zahlungsverzug im Gassi-Service erfolgt maximal eine Mahnung mit Gebühr; danach wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.
5.6 Zusatzkosten und Zusatzleistungen: Notwendige Kosten für Einkäufe und Besorgungen sowie verauslagte Tierarztkosten werden gegen Beleg erstattet. Für Zusatzleistungen – insbesondere Medikamentengabe, Wundversorgung, Schlüsselabholung und -rückgabe sowie Leihgebühren für Geräte – gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf www.nadine-preiss.de ausgewiesenen Preise. Welche Zusatzleistungen im Einzelfall vereinbart sind, wird im Hauptvertrag festgehalten und im Angebot mit dem jeweiligen Preis ausgewiesen. Der Zeitaufwand für Tierarztbesuche wird ausschließlich nach Ziffer 7.4 abgerechnet.
5.7 Nicht-Rückkehr: Meldet sich der Kunde am Ende der vereinbarten Betreuungszeit nicht, wird die Auftragnehmerin automatisch beauftragt, das Tier bis zur Rückkehr weiter zu pflegen, längstens jedoch sieben Tage. Ab dem ersten Tag der Verlängerung gilt ein eineinhalbfacher Betreuungssatz. Nach Ablauf dieser Frist ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Tier auf Kosten des Kunden in einer geeigneten Einrichtung (Tierpension oder Tierheim) unterzubringen und die zuständigen Stellen zu informieren.
5.8 Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Stornierung, Kündigung und Widerruf
6.1 Langfristige Betreuung (Urlaubsbetreuung): Aufträge können bis 21 Tage vor Auftragsbeginn kostenfrei in Textform storniert werden. Bei Stornierung zwischen dem 20. und dem 14. Tag vor Beginn werden 30 % des Gesamtbetrages fällig, ab dem 13. Tag vor Beginn 50 % des Gesamtbetrages.
6.2 Kurzfristige Absagen (Einzeltermine und unregelmäßige Buchungen): Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei rechtzeitiger Absage fallen keine Kosten an. Bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
6.3 Gassi-Service Abo-Modell (Pauschale und Ausfallzeiten): Die monatliche Abo-Gebühr nach Ziffer 5.4 beruht auf der Reservierung fester Gassi-Slots und ist eine Pauschale. Sie ist fest und berücksichtigt bereits einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen pro Jahr für Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit oder Feiertage beider Parteien. Die monatliche Vergütung bleibt hiervon unberührt und wird vollumfänglich fällig. Eine darüber hinausgehende Erstattung, Nachholung oder Gutschrift entfallener Termine ist ausgeschlossen.
6.4 Ernährungsberatung (Pakete und Einzeltermine): Die Vergütung für gebuchte Einzeltermine und Pakete der Ernährungsberatung ist nach Annahme des Angebots grundsätzlich nicht stornierbar, da die Auftragnehmerin unmittelbar mit der individualisierten Leistungserbringung beginnt. Erfolgt die Stornierung, bevor mit Analyse, Vorbereitung oder Planerstellung begonnen wurde, wird der bis dahin erbrachte Aufwand nach tatsächlichem Zeitaufwand in Rechnung gestellt; der übersteigende Betrag wird erstattet. Absagen von Beratungsterminen müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen; erfolgt die Absage später oder gar nicht, verfällt der Anspruch auf den Termin ersatzlos. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 6.7 bleibt hiervon unberührt.
6.5 Kürzungen: Kürzungen der gebuchten Betreuungstage, die nach Ablauf der Fristen gemäß Ziffer 6.1 oder 6.2 mitgeteilt werden, werden wie ursprünglich gebucht berechnet.
6.6 Vertragslaufzeit und Kündigung: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einzelne bereits gebuchte und terminierte Leistungen richten sich nach den Ziffern 6.1 bis 6.3.
6.7 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der beigefügten Widerrufsbelehrung zu, die Bestandteil des Vertrages ist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Widerruft der Kunde nach einem von ihm verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Stornierung, Änderung und Kündigung bedürfen stets der Textform (E-Mail genügt) sowie der Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
- Notfälle und tierärztliche Behandlung
7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei schwerwiegenden Problemen oder einem Notfall – plötzliche Krankheit, Verletzung, auffällige Verhaltensänderung – den Kunden und/oder dessen Kontaktperson umgehend zu benachrichtigen.
7.2 Ist weder der Kunde noch eine entscheidungsberechtigte Person innerhalb einer angemessenen Frist erreichbar und hält die Auftragnehmerin eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass die Auftragnehmerin das Tier in seinem Namen, in seinem Auftrag und auf seine Rechnung in Behandlung geben darf. Eine Verzögerung allein wegen Nichterreichbarkeit des Kunden findet nicht statt. Ist der benannte Tierarzt nicht erreichbar, darf die Auftragnehmerin einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsuchen.
7.3 Welches Vorgehen der Kunde für diesen Fall wünscht, bestimmt er im Aufnahmeblatt; abweichende Angaben im Tier-Steckbrief gehen vor. Ohne Angabe wird die aus tierärztlicher Sicht notwendige Behandlung durchgeführt. Die Vollmacht ist betragsmäßig nicht begrenzt, weil sich der Umfang einer Notfallbehandlung vorab nicht bestimmen lässt; die Auftragnehmerin hält jedoch Rücksprache, sobald der Kunde erreichbar ist. Die Behandlungskosten trägt der Kunde und rechnet unmittelbar mit der tierärztlichen Praxis ab; die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, in Vorleistung zu treten. Hat sie ausnahmsweise verauslagt, erstattet der Kunde den Betrag gegen Vorlage der Belege innerhalb von sieben Tagen.
7.4 Zeitaufwand bei Tierarztbesuchen: Der zeitliche Aufwand der Auftragnehmerin für Tierarztbesuche – einschließlich Fahrtzeit, Wartezeit und Nachversorgung – wird mit 20,00 Euro je angefangene 20 Minuten abgerechnet. Die Fahrtkosten sind hierin enthalten; eine zusätzliche Kilometerpauschale entfällt. Diese Regelung gilt sowohl für Notfälle im Sinne von Ziffer 7.1 als auch für vorab geplante Tierarztbesuche während einer laufenden Betreuung. Die Behandlungskosten selbst trägt der Kunde.
- Haftung
8.1 Die Auftragsdurchführung erfolgt durch Nadine Preiß oder – bei Verhinderung – durch eine eingewiesene Vertretung. Bei unvorhersehbarem Ausfall der Auftragnehmerin durch Erkrankung oder Unfall ist die Forderung eines Schadensersatzanspruchs ausgeschlossen.
8.2 Für durch das Tier verursachte Schäden oder Kosten übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen mit dem Tier in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter frei.
8.3 Das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung kann trotz größter Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für das Entlaufen, Abhandenkommen oder Verunfallen von Freigänger-Katzen. Eine Haftung der Auftragnehmerin besteht insoweit nur nach Maßgabe von Ziffer 8.4.
8.4 Für Schäden, die die Auftragnehmerin während des Betreuungszeitraums verursacht, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Leistungen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bleiben unberührt.
8.5 Für Spielzeug und Zubehör des Tieres wird keine Haftung übernommen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
9.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin seine personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet. Verarbeitung und Speicherung erfolgen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und ausschließlich zum Zweck der Tierbetreuung und Beratung.
9.3 Die Daten dürfen im Rahmen der Vertragsabwicklung, beispielsweise im Krankheitsfall, an den Tierarzt weitergegeben werden. Darüber hinaus werden sie nicht an Dritte weitergegeben und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
- Sonstiges
10.1 Fotos: Die Zustimmung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos der betreuten Tiere – ohne Nennung des Besitzernamens – auf der Website und in sozialen Medien der Auftragnehmerin erfolgt im jeweiligen Hauptvertrag und ist jederzeit für die Zukunft widerrufbar.
10.2 Möchte der Kunde die Tätigkeit der Auftragnehmerin mit einer Webcam beobachten, bedarf dies deren vorheriger schriftlicher Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person.
- Schlussbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Auftragnehmerin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
11.5 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet und nicht bereit.
Fassung September 2026 – ersetzt alle vorherigen Fassungen
